Anwärterbezüge für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter des Freistaates Bayern ab 1.12.2022

Bezüge für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter von Bayern

 

Bezüge für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter von Bayern

Hier informieren wir Sie über die Anwärterbezüge ab 01.12.2022 

 


 

Hier informieren wir Sie über die Anwärterbezüge der Vorjahre:

 

Anwärtergrundbetrag ab 01.01.2021

Eingangsamt, in das die Anwärterin bzw. der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes eingruppiert wird
 A 3 bis A 4  1.189,33
 A 5 bis A 8  1.309,93
 A 9 bis A 11  1.363,85
 A 12  1.503,44
 A 13  1.535,21
 A 13 + Zulage gemäß Artikel 33 Satz 1  1.570,08

 

Anwärtergrundbetrag ab 01.01.2018

Eingangsamt, in das die Anwärterin bzw. der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes eingruppiert wird
 A 3 bis A 4  1.039,33
 A 5 bis A 8  1.159,93
 A 9 bis A 11  1.213,85
 A 12  1.353,44
 A 13  1.385,21
 A 13 + Zulage gemäß Artikel 33 Satz 1  1.420,08

 

 

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