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Bayerisches Beamtengesetz: Art. 157 Inkrafttreten

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Art. 157 Inkrafttreten       

Dieses Gesetz tritt am 1. September 1960 in Kraft*) .

*) Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 18. Juli 1960 (GVBl S. 161). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.


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