Laufbahnverordnung in Bayern - Übersicht -

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Laufbahnverordnung Bayern

 

Für Beamtinnen und Beamte in Bayern gelten eigenständige Regelungen des Landesbeamtenrechts. Die wichtigsten Fragen zum Laufbahnrecht der Bayerischen Beamten sind in der Laufbahnverordnung geregelt. Eine aktuelle Fassung der Verordnung der Laufbahnen der bayerischen Beamten (Laufbahnverordnung - Lbv -) finden Sie hier (Stand: 01.04.2009):

 

Teil 1 Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Ausschreibung

§ 3 Begriffsbestimmungen

§ 4 Erwerb der Laufbahnbefähigung

§ 5 Laufbahnwechsel, Anerkennung der Befähigung

§ 6 Probezeit im Sinn des § 4 Abs. 3 Buchst. a BeamtStG

§ 7 Einstellung

§ 8 Übertragung höherwertiger Dienstposten

§ 9 Probezeit im Sinn des § 4 Abs. 3 Buchst. b BeamtStG in Ämtern mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Probe

§ 9a Berücksichtigung von Erziehungszeiten

§ 10 Beförderungen 

§ 10a Probezeit im Sinn des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b BayBG in Ämtern mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Probe

§ 11 Sonderregelung für Beförderungen

§ 12 Dienstzeiten

§ 13 Schwerbehinderte Menschen


Teil 2 Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber
Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften

§ 14 Grundsätze

§ 15 Einstellungsprüfung, besonderes Auswahlverfahren

§ 16 Einstellung in den Vorbereitungsdienst

§ 17 Gestaltung des Vorbereitungsdienstes

§ 18 Übernahme in die nächstniedrigere Laufbahn

§ 19 Laufbahnprüfung, Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe

§ 20 Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf


Abschnitt 2 Befähigung von Bewerberinnen und Bewerbern aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 21   Anwendungsbereich

§ 22   Anerkennungsvoraussetzungen

§ 23   Antrag

§ 24   Bewertung der Qualifikationsnachweise

§ 25   Entscheidung

§ 26   Notwendigkeit von Ausgleichsmaßnahmen

§ 27   Eignungsprüfung

§ 28   Anpassungslehrgang

§ 29   Abschluss des Anerkennungsverfahrens

§ 30   Berufsbezeichnung


Abschnitt 3 Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis

§ 31 Zulassung

§ 32 Begründung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses

§ 33 Dienstpflichten

§ 34 Beendigung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses


Abschnitt 4 Einfacher Dienst

§ 35 Einstellung in den Vorbereitungsdienst

§ 36 Vorbereitungsdienst

§ 37 Probezeit

§ 37a Aufstieg für besondere Verwendungen


Abschnitt 5 Mittlerer Dienst

§ 38 Einstellung in den Vorbereitungsdienst

§ 39 Vorbereitungsdienst

§ 40 Probezeit

§ 41 Aufstieg


Abschnitt 6 Gehobener Dienst

§ 42 Einstellung in den Vorbereitungsdienst

§ 43 Vorbereitungsdienst

§ 44 Probezeit

§ 44 Anlage 1

§ 44 Anlage 2

§ 45 Aufstieg

§ 46 Aufstieg für besondere Verwendungen

 

Abschnitt 7 Höherer Dienst

§ 47 Einstellung in den Vorbereitungsdienst

§ 48 Vorbereitungsdienst

§ 49 Probezeit

§ 50 Dienstposten an obersten Landesbehörden

§ 51 Aufstieg


Teil 3 Laufbahnen besonderer Fachrichtungen

§ 52 Gestaltungsgrundsätze

§ 53 Befähigungsvoraussetzungen

§ 54 Feststellung der Befähigung

§ 54a Ausnahmegenehmigungen

§ 54b Dienstliche Beurteilung von Lehrkräften


Teil 4 Andere Bewerberinnen und Bewerber

§ 55 Befähigungsvoraussetzungen

§ 56 Probezeit


Teil 5 Dienstliche Beurteilung

§ 57 Dienstliche Beurteilung

§ 58 Probezeitbeurteilung

§ 59 Periodische Beurteilung

§ 60 Zwischenbeurteilung

§ 61 Inhalt der dienstlichen Beurteilung

§ 62 Bewertung und Gesamturteil

§ 63 Zuständigkeit

§ 64 Eröffnung der dienstlichen Beurteilung

§ 65 Ausnahmegenehmigungen

§ 66 Dienstliche Beurteilung von Lehrkräften


Teil 6 Fortbildung

§ 67 Fortbildung


Teil 7 Übernahme von Beamtinnen und Beamten

§ 68 Übernahme von Beamtinnen und Beamten und Wiedereinstellung früherer Beamtinnen und Beamter von Dienstherren innerhalb des Geltungsbereichs des Bayerischen Beamtengesetzes

§ 69 Übernahme von Beamtinnen und Beamten und Wiedereinstellung früherer Beamtinnen und Beamter von Dienstherren außerhalb des Geltungsbereichs des Bayerischen Beamtengesetzes


Teil 8 Landespersonalausschuss

§ 70 Feststellung der Laufbahnbefähigung

§ 71 Allgemeine Ausnahmen


Teil 9 Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 72 Zuständigkeit der obersten Dienstbehörden

§ 73 Erlass von Verwaltungsvorschriften

§ 74 Übergangsregelungen

§ 75 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


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Red 20221107

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