Bayerisches Reisekostengesetz - Übersicht -

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Für Beamtinnen und Beamte in Bayern gelten eigenständige Regelungen des Landesbeamtenrechts. Die wichtigsten Fragen zu den Reisekosten sind im Bayerischen Reisekostengesetz geregelt. Eine aktuelle Fassung des Bayerischen Reisekostengesetzes (Stand: 26.07.2005) finden Sie hier:

Abschnitt I Allgemeines

Art. 1 Geltungsbereich

Abschnitt II Reisekostenvergütung

Art. 2 Begriffsbestimmungen

Art. 3 Anspruch auf Reisekostenvergütung

Art. 4 Art der Reisekostenvergütung

Art. 5 Fahrkostenerstattung

Art. 6 Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung

Art. 7 Dauer der Dienstreise

Art. 8 Tagegeld

Art. 9 Übernachtungsgeld

Art. 10 Erstattung der Auslagen bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort

Art. 11 Kürzung des Tage- und Übernachtungsgeldes und der Vergütung nach Art. 10 Abs. 1

Art. 12 Erstattung der Nebenkosten

Art. 13 Erstattung der Auslagen bei Dienstreisen bis zu sechs Stunden Dauer und bei Dienstgängen

Art. 14 Bemessung der Reisekostenvergütung in besonderen Fällen

Art. 15 Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen

Art. 16 Zwischendienstreisen

Art. 17 Erkrankung während einer Dienstreise

Art. 18 Aufwandsvergütung

Art. 19 Pauschvergütung

Art. 20 Erstattung der Auslagen für Reisevorbereitungen und bei vorzeitiger Beendigung des Dienstgeschäfts

Art. 21 Gerichtsvollzieher

Art. 22 Richter

Abschnitt III Trennungsgeld und Erstattung von Auslagen bei Reisen aus besonderem Anlass

Art. 23 Trennungsgeld

Art. 24 Erstattung von Auslagen bei Reisen aus besonderem Anlass

Abschnitt IV Schlussvorschriften

Art. 25 Ermächtigung und Verwaltungsvorschriften

Art. 26 Zuständigkeit

Art. 27 Verweisungen

Art. 28 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Art. 29 (aufgehoben)

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