Besoldung Bayern |
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Für Beamtinnen und Beamte in Bayern gelten eigenständige Regelungen des Landesbeamtenrechts. Die wichtigsten Fragen zu den Reisekosten sind im Bayerischen Reisekostengesetz geregelt. Eine aktuelle Fassung des Bayerischen Reisekostengesetzes (Stand: 26.07.2005) finden Sie hier:
Abschnitt I Allgemeines
Abschnitt II Reisekostenvergütung
Art. 3 Anspruch auf Reisekostenvergütung
Art. 4 Art der Reisekostenvergütung
Art. 6 Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung
Art. 10 Erstattung der Auslagen bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort
Art. 11 Kürzung des Tage- und Übernachtungsgeldes und der Vergütung nach Art. 10 Abs. 1
Art. 12 Erstattung der Nebenkosten
Art. 13 Erstattung der Auslagen bei Dienstreisen bis zu sechs Stunden Dauer und bei Dienstgängen
Art. 14 Bemessung der Reisekostenvergütung in besonderen Fällen
Art. 15 Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen
Art. 17 Erkrankung während einer Dienstreise
Abschnitt III Trennungsgeld und Erstattung von Auslagen bei Reisen aus besonderem Anlass
Art. 24 Erstattung von Auslagen bei Reisen aus besonderem Anlass
Abschnitt IV Schlussvorschriften
Art. 25 Ermächtigung und Verwaltungsvorschriften