Besoldung Bayern |
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Der Umfang und die Dauer zum Urlaub für Beamte in Bayern ist in der Bayerischen Urlaubsverordnung geregelt. Neben dem Erholungsurlaub gibt es für Beamte aber noch andere Freistellungsmöglichkeiten, beispielsweise den Sonderurlaub.
Hier informieren wir Sie über die aktuelle Fassung der:
Weitere Informationen zum Sonderurlaub finden Sie hier.