Informationen zum beamtenrechtlichen Themen von Bayern sowie Tarifrecht im öffentlichen Dienst

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Freistaat Bayern geeignet).

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte des Freistaats Bayern geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilfe, Beamtenversorgung, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen


 

 

Herzlich Willkommen

dem Bayerischen Öffentlichen Dienst

Hier informieren wir Sie über die Besoldung im Freistaat Bayern. Neben Gesetzen, Rechtsverordnungen und sonstigen Verwaltungsvorschriften zur Besoldung finden Sie auch die aktuellen Besoldungstabellen. Daneben geben wir einige Erläuterungen zu anderen Gebieten des Beamtenrechts, beispielsweise Beihilfe oder Beamtenversorgung.

Letzte Meldung aus Bayern:

Finanzminister Albert Füracker: Bayern übernimmt den Tarifabschluss für Beamtinnen und Beamte

Bessere Bezahlung für alle Beschäftigten in Bayern

Finanz- und Heimatminister Albert Füracker begrüßt das Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst: „Unsere Beschäftigten in Bayern leisten jeden Tag herausragende Arbeit. Gerade bei großen Herausforderungen, wie aktuell der Bewältigung der Pandemie, kann man sich stets auf die Beschäftigten des Freistaats verlassen. Diese Arbeit muss auch angemessen bezahlt werden. Wir haben ein faires Ergebnis erzielt - dies gibt unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wichtige Rechtssicherheit.“

„Die Bayerische Staatsregierung hält auch diesmal Wort: Wir werden das Ergebnis des Tarifabschlusses 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten in Bayern übertragen“, kündigte Finanzminister Füracker weiter an. „Die Tarifübertragung ist ein deutliches Signal an alle Beamtinnen und Beamten in Bayern. Die Bayerische Staatsregierung schätzt ihre wertvolle Leistung und entlohnt sie angemessen!“, bekräftigte der Finanzminister. Im Ergebnis liegt der Verdienst der bayerischen Beamtinnen und Beamten damit im Bundesvergleich auch zukünftig mit an der Spitze.
>>>hier mehr Infos

Aktuelles aus dem Bayerischen öffentlichen Dienst 
Besoldung in Bayern Informationen und Hinweise
Meldungen aus dem Freistaat Bayern

Bayerische Besoldung
von A bis Z
 

Besoldungstabellen für Bayern

Informationen zu allen Fragen des
öffentlichen Dienstes
  
Taschenbücher für Beamte und den öffentlichen Dienst

Gesetze, Rechtsverordnungen
und Vorschriften für Beamtinnen und Beamten in Bayern

Service und Tipps für
Beamte und Tarifkräfte des bayerischen öffentlichen Dienstes

 

Mehr Informationen zur Besoldung und zum Besoldungsrecht in den Ländern:

 
www.besoldung-baden-wuerttemberg.de >>>zur Website
www.besoldung-bayern.de >>>zur Website
www.besoldung-berlin.de >>>zur Website
www.besoldung-brandenburg.de >>>zur Website
www.besoldung-bremen.de >>>zur Website
www.besoldung-hamburg.de >>>zur Website
www.besoldung-hessen.de >>>zur Website
www.besoldung-mecklenburg-vorpommern.de >>>zur Website
www.besoldung-niedersachsen.de >>>zur Website
www.besoldung-nordrhein-westfalen.de >>>zur Website
www.besoldung-rheinland-pfalz.de >>>zur Website
www.besoldung-saarland.de >>>zur Website
www.besoldung-sachsen.de >>>zur Website
www.besoldung-sachsen-anhalt.de >>>zur Website
www.besoldung-schleswig-holstein.de >>>zur Website
www.besoldung-thueringen.de >>>zur Website

 


Urlaub, Reise und Freizeit zu den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. in Bayern

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeberin Bayern. Besonders lohnenswert ist München (mit den Sehenswürdigkeiten Marienplatz, Frauenkirche, Deutsches Museum, Englischer Garten, Schloss Nymphenburg). Viel zu bieten hat auch die Frankenmetropole Nürnberg (Christkindlesmarkt, Historische Altstadt, Lorenz Kirche, Nürnberger Frauenkirche, Kaiserburg, Reichsparteitagsgebäude). Schauen Sie auch mal in Bamberg vorbei mit dem Weltkulturerbe Bamberg, Historische Altstadt, Alte Hofhaltung und Bamberger Dom). Neben Bergen bietet Bayern auch sehr schöne Seen: Chiemsee, Starnberger See, Tegernsee, Eibsee und der Königssee mit seinem berühmten ECHO)...  



Red 20240405 / 20231020 / UT 20210802

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