Besoldung Bayern |
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Für Beamtinnen und Beamte in Bayern gelten eigenständige Regelungen des Landesbeamtenrechts. Die wichtigsten Fragen zum Sonderurlaub der Beamten sind in der Sonderurlaubsverordnung des Bundes geregelt, die auch in Bayern angewendet wird.
Eine aktuelle Fassung der Sonderurlaubsverordnung des Bundes (Stand: 00.00.2000) finden Sie hier