Besoldung Bayern |
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Für Beamtinnen und Beamte in Bayern gelten eigenständige Regelungen des Landesbeamtenrechts. Die wichtigsten Fragen zum Laufbahnrecht der Bayerischen Beamten sind in der Laufbahnverordnung geregelt. Eine aktuelle Fassung der Verordnung der Laufbahnen der bayerischen Beamten (Laufbahnverordnung - Lbv -) finden Sie hier (Stand: 01.04.2009):
Teil 1 Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Ausschreibung
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Erwerb der Laufbahnbefähigung
§ 5 Laufbahnwechsel, Anerkennung der Befähigung
§ 6 Probezeit im Sinn des § 4 Abs. 3 Buchst. a BeamtStG
§ 7 Einstellung
§ 8 Übertragung höherwertiger Dienstposten
§ 9 Probezeit im Sinn des § 4 Abs. 3 Buchst. b BeamtStG in Ämtern mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Probe
§ 10 Beförderungen
§ 11 Sonderregelung für Beförderungen
§ 12 Dienstzeiten
§ 13 Schwerbehinderte Menschen
Teil 2 Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber
Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften
§ 14 Grundsätze
§ 15 Einstellungsprüfung, besonderes Auswahlverfahren
§ 16 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
§ 17 Gestaltung des Vorbereitungsdienstes
§ 18 Übernahme in die nächstniedrigere Laufbahn
§ 19 Laufbahnprüfung, Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe
§ 20 Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf
Abschnitt 2 Befähigung von Bewerberinnen und Bewerbern aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 21 Anwendungsbereich
§ 22 Anerkennungsvoraussetzungen
§ 23 Antrag
§ 24 Bewertung der Qualifikationsnachweise
§ 25 Entscheidung
§ 26 Notwendigkeit von Ausgleichsmaßnahmen
§ 27 Eignungsprüfung
§ 28 Anpassungslehrgang
§ 29 Abschluss des Anerkennungsverfahrens
§ 30 Berufsbezeichnung
Abschnitt 3 Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis
§ 31 Zulassung
§ 32 Begründung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses
§ 33 Dienstpflichten
§ 34 Beendigung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses
Abschnitt 4 Einfacher Dienst
§ 35 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
§ 36 Vorbereitungsdienst
§ 37 Probezeit
Abschnitt 5 Mittlerer Dienst
§ 38 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
§ 39 Vorbereitungsdienst
§ 40 Probezeit
§ 41 Aufstieg
Abschnitt 6 Gehobener Dienst
§ 42 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
§ 43 Vorbereitungsdienst
§ 44 Probezeit
§ 45 Aufstieg
§ 46 Aufstieg für besondere Verwendungen
Abschnitt 7 Höherer Dienst
§ 47 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
§ 48 Vorbereitungsdienst
§ 49 Probezeit
§ 50 Dienstposten an obersten Landesbehörden
§ 51 Aufstieg
Teil 3 Laufbahnen besonderer Fachrichtungen
§ 52 Gestaltungsgrundsätze
§ 53 Befähigungsvoraussetzungen
§ 54 Feststellung der Befähigung
Teil 4 Andere Bewerberinnen und Bewerber
§ 55 Befähigungsvoraussetzungen
§ 56 Probezeit
Teil 5 Dienstliche Beurteilung
§ 57 Dienstliche Beurteilung
§ 58 Probezeitbeurteilung
§ 59 Periodische Beurteilung
§ 60 Zwischenbeurteilung
§ 61 Inhalt der dienstlichen Beurteilung
§ 62 Bewertung und Gesamturteil
§ 63 Zuständigkeit
§ 64 Eröffnung der dienstlichen Beurteilung
§ 65 Ausnahmegenehmigungen
§ 66 Dienstliche Beurteilung von Lehrkräften
Teil 6 Fortbildung
§ 67 Fortbildung
Teil 7 Übernahme von Beamtinnen und Beamten
§ 68 Übernahme von Beamtinnen und Beamten und Wiedereinstellung früherer Beamtinnen und Beamter von Dienstherren innerhalb des Geltungsbereichs des Bayerischen Beamtengesetzes
§ 69 Übernahme von Beamtinnen und Beamten und Wiedereinstellung früherer Beamtinnen und Beamter von Dienstherren außerhalb des Geltungsbereichs des Bayerischen Beamtengesetzes
Teil 8 Landespersonalausschuss
§ 70 Feststellung der Laufbahnbefähigung
§ 71 Allgemeine Ausnahmen
Teil 9 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 72 Zuständigkeit der obersten Dienstbehörden
§ 73 Erlass von Verwaltungsvorschriften
§ 74 Übergangsregelungen
§ 75 Inkrafttreten, Außerkrafttreten