Besoldung Bayern |
Sie interessieren sich für das Beamtenrecht und möchten auch bei Besoldung, Beamtenversorgung und Beihilfe auf dem Laufenden bleiben? In Zusammenarbeit mit dem INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst können Sie hier das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" für nur 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versand bestellen. Im Jahres-ABO zahlen Sie sogar nur 5,00 Euro. Zur Bestellung
NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Sachbearbeiter in Verwaltungen und Personalräte
Zur Übersicht der Arbeitszeitverordnung im Freistaat Bayern
§ 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1995 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Arbeitszeit für den bayerischen öffentlichen Dienst (Arbeitszeitverordnung - AzV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Februar 1990 (GVBl S. 47, BayRS 2030-2-20-F), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Dezember 1994 (GVBl S. 1059), außer Kraft.