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Zur Übersicht der Arbeitszeitverordnung im Freistaat Bayern
§ 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1995 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Arbeitszeit für den bayerischen öffentlichen Dienst (Arbeitszeitverordnung - AzV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Februar 1990 (GVBl S. 47, BayRS 2030-2-20-F), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Dezember 1994 (GVBl S. 1059), außer Kraft.