Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte im Freistaat Bayern ab 01.12.2022

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Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte des Landes Bayern

 

Familienzuschlag Bayern 
Gültig ab 1. Dezember 2022 (Monatsbetrag in Euro)

 

  Stufe 1 Stufe 2
  Betrag in Euro  Betrag in Euro
Besoldungsgruppe A 3 bis A 8 142,52  270,46
übrige Besoldungsgruppen 149,64 277,58
für das dritte und jedes weitere Kind    

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag         

für das zweite zu berücksichtigende Kind um 127,94 €,

für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um  396,51 €. 

   

 


 

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Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre

Die Regelungen zum Familienzuschlag sind in Bund und Ländern unterschiedlich. Für Bayern gelten folgende Beträge:

Familienzuschlag ab 01.01.2018

Monatsbeträge in Euro

 Familienzuschlag

 Stufe 1
(verh.)
 

 Stufe 2
(verh. und 1 Kind)
  

 Besoldungsgruppen A 3 bis A 8

 128,36

 243,60

 übrige Besoldungsgruppen

 134,76

 250,00

 

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 115,24 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 357,16 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 3 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 um je 5,58 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppe A 3 um je 27,87 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 22,30 Euro und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 16,72 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zu sätzlich gewährt.

Anrechnungsbetrag nach § 35 Abs. 2 BayBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 8: 119,24 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 126,60 Euro.


Red 20230515

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