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Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte des Freistaates Bayern
Jährliche Sonderzahlung in Bayern
Grundbetrag („Weihnachtsgeld“) |
A 3 bis A 11 und Anwärter |
70 Prozent Versorgungsempfänger 60 Prozent) |
alle übrigen Besoldungsgruppen des Grundbetrages bzw. Anwärtergrundbetrages eines Monats gem. Art. 83 Abs.1 BayBesG zzgl. + 84,29 Prozemt des Familienzuschlags eines Monats (Jahresdurchschnitt) Verorgumngsempfänger: |
65 Prozent Versorgungsempfänger 56 Prozent) |
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Erhöhungsbetrag | A 3 bis A 8 sowie Anwärter und Dienstanfänger | pro Monat: 8,33 Euro |
Sonderbetrag für Kinder | Für jedes Kind, für das ein Familienzuschlag gewährt wird | pro Monat: 2,13 Euro |
- Beamte bis BesGr A 11 sowie Anwärter und Empfänger von Unterhaltsbeihilfe erhalten 70 Prozent Weihnachtsgeld. Ab BesGr. A 12 werden 65 Prozent von 1/12 der für das Kalenderjahr zustehenden Bezüge gezahlt.
- Versorgungsempfänger bis BesGr. A 11 erhalten 60 Prozent, ab BesGr. A 12 56 Prozent der Monatsbezüge.
- zzgl. Werden gezahlt: 84,29 Prozent des gewährten Familienzuschlags
- A 2 bis A 8 sowie Anwärter und Dienstanfängern erhalten daneben den monatlichen Erhöhungsbetrag von jeweils 8,33 Euro
*Wenn Sonderzahlungen gezahlt werden, erfolgt diese mit den Dezemberbezügen