Bezüge für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter von Bayern
Bezüge für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter von Bayern
Hier informieren wir Sie über die Anwärterbezüge ab 01.12.2022
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Hier informieren wir Sie über die Anwärterbezüge der Vorjahre:
Anwärtergrundbetrag ab 01.01.2021
Eingangsamt, in das die Anwärterin bzw. der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes eingruppiert wird |
A 3 bis A 4 | 1.189,33 |
A 5 bis A 8 | 1.309,93 |
A 9 bis A 11 | 1.363,85 |
A 12 | 1.503,44 |
A 13 | 1.535,21 |
A 13 + Zulage gemäß Artikel 33 Satz 1 | 1.570,08 |
Anwärtergrundbetrag ab 01.01.2018
Eingangsamt, in das die Anwärterin bzw. der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes eingruppiert wird |
A 3 bis A 4 | 1.039,33 |
A 5 bis A 8 | 1.159,93 |
A 9 bis A 11 | 1.213,85 |
A 12 | 1.353,44 |
A 13 | 1.385,21 |
A 13 + Zulage gemäß Artikel 33 Satz 1 | 1.420,08 |
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