Besoldung Bayern |
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Art. 33 In-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1977 in Kraft*); die besonderen In-Kraft-Tretensbestimmungen des § 22 Abs. 2 des Bayerischen Anpassungsgesetzes zum Zweiten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Januar 1982 (GVBl S. 61) bleiben aufrecht erhalten.
*) Die Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 23. Dezember 1976 (GVBl S. 570). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.