Qualifizierung künftig in zwei Teilen
Die Eckpunkte zur Dienstrechtsreform in Bayern liegen vor. Demnach soll Leistung auch künftig in erster Linie durch Beförderungen honoriert werden. Die Beförderungsmöglichkeiten sollen verbessert, gleichzeitig flexible Leistungselemente gestärkt werden. Die vier Laufbahngruppen sollen durch eine Laufbahn ersetzt werden. Der Einstieg in die Laufbahn und die Ämterzuordnung sollen auch weiterhin nach Vorbildung und Qualifikation erfolgen. Das zentrale Aufstiegsverfahren vom gehobenen in den höheren Dienst werde flexibler gestaltet und modifiziert, heißt es in den Eckpunkten. Die für den Wechsel in die nächsthöhere Ebene nötigen Qualifizierungen werden in einen ressortübergreifenden und einen fachspezifischen Teil aufgeteilt. Die Hälfte der Maßnahmen sollen künftig einheitlich alle Ministerien gemeinsam festlegen. Die andere Hälfte sollen die Ministerien fachspezifisch und ausgerichtet an den konkreten Verwendungsplanungen eigenständig ausgestalten. Alle Qualifizierungsmaßnahmen sollen mit Prüfungen und Nachweisen abschließen.
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 05/2008
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