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Bayern - Besoldungsanpassung ab 01.10.2026 sowie verfassungsgemäße Alimentation
Bayern Besoldung alimentation 2026
Bei der amtsangemessenen Alimentation für Beamtinnen und Beamte in Bayern gibt es im September 2026 eine extrem dynamische Entwicklung. Die Situation ist geprägt von der massenhaften Abweisung von Widersprüchen, einer bevorstehenden Klagewelle und der zeitversetzten Besoldungsanpassung im Oktober 2026.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028
>>>hier zum Gesetzentwurf im Bayerischen Landtag
15.07.2026
Drucksache 19/12912
Nach Art. 16 Abs. 1 des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG) und Art. 4 des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes (BayBeamtVG) sind die Bezüge der Besoldungsberechtigten sowie der Versorgungsberechtigten regelmäßig an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen.
Mit dem Gesetzentwurf wird die Besoldung der bayerischen Beamten und Beamtinnen, Richter und Richterinnen durch die systemgerechte Übertragung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 14. Februar 2026 wie folgt an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhält nisse angepasst: ‒ lineare Anpassung der Besoldung um 2,82 % ab 1. Oktober 2026, ‒ lineare Anpassung der Besoldung um 2,0 % ab 1. September 2027 und ‒ lineare Anpassung der Besoldung um 1,0 % ab 1. Januar 2028.
Die Übertragung des in der Tarifeinigung für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Länder vereinbarten Mindestbetrags in Höhe von 100 € im Jahr 2026 auf die Be amten und Beamtinnen, Richter und Richterinnen ist aus verfassungsrechtlichen Grün den nicht möglich. Das finanzielle Volumen des Mindestbetrags wird stattdessen in eine
zusätzliche lineare Erhöhung von 0,02 % umgerechnet.
Die Versorgungsbezüge werden entsprechend erhöht.
Anwärter und Anwärterinnen erhalten anstelle der linearen Anhebung ab 1. Oktober 2026 eine Erhöhung der Anwärtergrundbeträge in Höhe von monatlich 60 €, ab 1. September 2027 eine weitere Erhöhung der Anwärtergrundbeträge in Höhe von monatlich 60 € und ab 1. Januar 2028 eine weitere Erhöhung der Anwärtergrundbeträge in Höhe von monatlich 30 Euro.
Die wichtigsten aktuellen Fakten zur Alimentation und Besoldung in Bayern für 2026 im Überblick:
1. Massenhafte Abweisung der Widersprüche & Klagefristen
Aktuelle Lage: Rund 63.000 bayerische Beschäftigte hatten vorsorglich Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt. Hintergrund war der wegweisende Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zur Berliner Besoldung, welcher verschärfte Parameter für die verfassungsmäßige Mindestalimentation aufgestellt hat. Unter www.bbb-bayern.de erfahren Sie mehr..
Die Reaktion des Dienstherrn: Das Landesamt für Finanzen erlässt seit September 2026 nach und nach ablehnende Widerspruchsbescheide. Der Freistaat Bayern sieht aktuell keinen verfassungsrechtlichen Handlungsbedarf für rückwirkende Reparaturzahlungen.Mehr Informationen nunter
Was jetzt zu tun ist (Fristen): Wer seine möglichen Ansprüche für die Vergangenheit wahren möchte, muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des ablehnenden Bescheids Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.
Musterklagen:
Der Bayerische Beamtenbund (BBB) und Gewerkschaften wie die DPolG Bayern stellen dafür Musterklagen zur Verfügung. Eine Klage kann ohne Anwalt eingereicht werden, es fällt jedoch ein Gerichtskostenvorschuss von rund 500 Euro an. Parallel bereitet der BBB eine Popularklage vor. Mehr Informationen unter www.beamten-starter.de
2. Besoldungsanpassung ab 1. Oktober 2026
Während die Tarifbeschäftigten der Länder die Gehaltserhöhungen aus der Tarifrunde (TV-L) bereits im Frühjahr erhielten, hat Bayern die Übertragung für den Beamtenbereich bewusst verzögert, um rund 600 Millionen Euro im Doppelhaushalt einzusparen.
Direkt ab dem 1. Oktober 2026 greift nun folgende Anpassung im Vorgriff auf das Gesetz:
Landesamt für Finanzen
Lineare Erhöhung:
Die Bezüge für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern steigen um 2,82 Prozent.
Hintergrund der Steigerung um 2,82 Prozent ist der Tarifabschluss für die L#nder, der eine 2,8 - üprozentige Erhöhung der Entgeklte vorsah, aber mindestens 100 Euro.
Bayern übernimmt den Mindestbetrag für Beamtinnen und Beamte nicht, rechnet dessen Volumen jedoch in den leicht erhöhten linearen Prozentsatz von 2,82 Perozent um.
Anwärterinnen und Anwärter
Der Grundbetrag für Anwärterinnen und Anwärter erhöht sich um 60 Euro.
Vorläufige Tabellenwerte stellt das Bayerische Landesamt für Finanzen (LfF) bereits online zur Verfügung.
Der nächste Anpassungsschritt um weitere +2,0 Prozent ist in Bayern erst für den 1. September 2027 geplant.
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Red 20260923