Verordnung über die Arbeitszeit für den bayerischen öffentlichen Dienst (Bayerische Arbeitszeitverordnung – BayAzV) - Übersicht -

Vorteile für den öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Baufinanzierung - Berufsunfähigkeitsabsicherung - KapitalanlagenKrankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche KrankenkassenZahnzusatzversicherung  -

PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst
Für nur 15 Euro im Jahr können Sie mehr als zehn Taschenbücher als eBook herunterladen: Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe) sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Frauen im öffentlichen Dienst. Sie können die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen
>>>mehr Informationen

Verordnung über die Arbeitszeit für den bayerischen öffentlichen Dienst
(Bayerische Arbeitszeitverordnung – BayAzV)

Für Beamtinnen und Beamte in Bayern gelten eigenständige Regelungen des Landesbeamtenrechts. Die wichtigsten Fragen zur Arbeitszeit der Beamten sind in der Arbeitszeitverordnung geregelt. Eine aktuelle Fassung der Bayerischen Arbeitszeitverordnung finden Sie hier:

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Regelmäßige Arbeitszeit

§ 3 (aufgehoben)

§ 4 Dienst in Bereitschaft

§ 5 Arbeitstage

§ 6 Dienst an Sonn- und Feiertagen oder zu dienstfreien Zeiten

§ 7 Gleitende Arbeitszeit

§ 8 Feste Arbeitszeit

§ 8a (aufgehoben)

§ 8 b Regelungen für die ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit

§ 9 Schichtdienst und wechselnder Dienst

§ 10 Einheitliche Arbeitszeit

§ 11 Arbeitszeit für jugendliche Beamte und Dienstanfänger

§ 12 Arbeitszeit für schwer behinderte Beamte

§ 13 Arbeitszeit für Arbeitnehmer

§ 14 Übergangsregelung zur Anhebung der regelmäßigen Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigung und zur Erprobung neuer Arbeitszeitmodelle

§ 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-bayern.de © 2023