Bayern: Familienzuschag ab 01.12.2022

 

Familienzuschlag Bayern 
 
Gültig ab 1. Dezember 2022 (Monatsbetrag in Euro)

  Stufe 1 Stufe 2
  Betrag in Euro  Betrag in Euro
Besoldungsgruppe A 3 bis A 8 142,52  270,46
übrige Besoldungsgruppen 149,64 277,58
für das dritte und jedes weitere Kind    

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag         

für das zweite zu berücksichtigende Kind um 127,94 €,

für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um  396,51 €. 

 

   

 

 

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppe A 3 bis A 5 

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind

in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 um je 6,19 €, ab Stufe 3 für jedes weitere zu
berücksichtigende Kind
in der Besoldungsgruppe A 3 um je 30,94 €,
in der Besoldungsgruppe A 4 um je 24,75 € und
in der Besoldungsgruppe A 5 um je 18,57 €.

Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren
Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. 

 

Anrechnungsbetrag nach Art. 35 Abs. 2
- in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 8                   132,39 €
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12                 140,55 € 

 

 

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