Besoldung Bayern |
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Für Beamtinnen und Beamte in Bayern gelten eigenständige Regelungen des Landesbeamtenrechts. Die wichtigsten Fragen zum Erholungsurlaub der Beamten sind in der Urlaubsverordnung geregelt. Eine aktuelle Fassung der Bayerischen Urlaubsverordnung (Stand: 20.03.2007) finden Sie hier:
§ 4 Urlaubsdauer bei Abweichung von der Fünf-Tage-Woche
§ 5 Zusatzurlaub für gesundheitsschädliche oder gesundheitsgefährdende Tätigkeiten
§ 6 Begriff des Wechselschicht-, Schicht- und Nachtdienstes
§ 7 Zusatzurlaub für Schichtdienst
§ 8 Höchstdauer des Zusatzurlaubs
§ 9 Erkrankung während des Erholungsurlaubs
§ 10 Einbringung des Erholungsurlaubs
§ 11 Ansparung des Erholungsurlaubs
§ 12 Anspruch auf Elternzeit, Teilzeitbeschäftigung
§ 13 Inanspruchnahme der Elternzeit
§ 14 Entlassungsschutz während der Elternzeit
§ 15 Krankheitsfürsorge während der Elternzeit
§ 17 Kommunale Mandatsträger, Ausübung anderer ehrenamtlicher Tätigkeiten im öffentlichen Leben
§ 19 Urlaub zur Durchführung einer Kur
§ 20 Fernbleiben vom Dienst an geschützten Feiertagen
§ 21 Nachweis vorübergehender Dienstunfähigkeit
§ 22 Antrag auf Genehmigung des Urlaubs
§ 23 Widerruf der Genehmigung eines Urlaubs
§ 24 Weitergeltung sonstiger Rechtsvorschriften