Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Bayerisches Beamtengesetz: Art. 86 Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit von Ruhestandsbeamten und Ruhestandsbeamtinnen sowie früheren Beamten und Beamtinnen mit Versorgungsbezügen

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenver-sorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte ver-ständlich (auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Freistaat Bayern geeignet). BEHÖRDEN-ABO>>> hier bestellen

ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen:

Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beam-tinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuregeliung der amtsangemessen Alimen-tation >>>zur (Vor)Bestellung 

Sterbegeldversicherung


Zur Übersicht des Bayerischen Beamtengesetzes 

Art. 86 Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit von Ruhestandsbeamten und Ruhestandsbeamtinnen sowie früheren Beamten und Beamtinnen mit Versorgungsbezügen

(1) 1 Der Zeitraum, in dem die Pflicht der Anzeige einer Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes im Sinn des § 41 Satz 1 BeamtStG besteht, beträgt fünf Jahre vor Beendigung des Beamtenverhältnisses. 2 Die Tätigkeit gemäß § 41 Satz 1 BeamtStG ist der letzten obersten Dienstbehörde gegenüber anzuzeigen. 3 Die Anzeigepflicht endet nach

1. drei Jahren, wenn das Beamtenverhältnis mit dem Erreichen der in Art. 62 genannten gesetzlichen Altersgrenze, oder zu einem späteren Zeitpunkt beendet worden ist,

2. fünf Jahren, spätestens jedoch bei Vollendung des 68. Lebensjahres, wenn das Beamtenverhältnis zu einem früheren Zeitpunkt beendet worden ist.

(2) 1 Die Untersagung wird durch die letzte oberste Dienstbehörde ausgesprochen. 2 Sie endet mit Ablauf des Zeitraums, für den eine Anzeigepflicht nach Abs. 1 besteht, spätestens mit Ablauf des in § 41 Satz 3 BeamtStG genannten Zeitpunkts. 3 Die oberste Dienstbehörde kann ihre Befugnisse durch Rechtsverordnung auf andere Behörden übertragen.


Reiseversicherung

Urlaub, Reise und Freizeit zu den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. in Bayern

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeberin Bayern.

Der Freistaat Bayern bietet eine beeindruckende Mischung aus klassischer Kultur und modernen Erlebnissen.

Highlights sind
- die Zugspitze
- Schloss Neuschwanstein
- der Königssee
- und die Altstadt von Rothenburg.

Museen wie das Deutsche Museum bietet einen einmaligen Einblick in Kultur.

Sehr beliebte Ausflugsziele sind zudem
- die Partnachklamm
- der Eibsee
- und der wunderschöne Brombachsee.

Top-Sehenswürdigkeiten in Bayern und der einmaligen Natur & Seen: Königssee/Obersee, Eibsee, Walchensee, Hintersee mit Zauberwald, Partnachklamm, Almbachklamm, Naturpark Altmühltal.Kultur & Geschichte: Schloss Neuschwanstein, Augsburger Puppenkiste, Fuggerei Augsburg, Würzburger Residenz, Regensburger Altstadt.Aktivitäten & Familie: Zugspitze, Deutsches Museum München, Legoland Deutschland, Freizeit-Land Geiselwind, Waldseilgarten Höllschlucht, Monte Kaolino.

Deutsches Museum München: Einsatz von künstlicher Intelligenz in der „Future Box“ für interaktive Bildung und Erlebnisse.im Tourismus: Persönliche Führung und Planung von Besichtigungen.

Wichtige Hinweise

Fake-Angebote, hier ist Vorsicht geboten, da KI zur Erstellung von gefälschten Reiseangeboten genutzt werden kann.UNESCO-Status: Die Königsschlösser von Ludwig II. sind UNESCO-Weltkulturerbe.Für Familien sind der Märchenwald in Wolfratshausen oder der Wildpark Poing tolle Ausflugsziele. Die Therme Erding und das BMW Museum bieten Highlights in der Nähe von München.

 

Besonders lohnenswert ist München (mit den Sehenswürdigkeiten Marienplatz, Frauenkirche, Deutsches Museum, Englischer Garten, Schloss Nymphenburg). Viel zu bieten hat auch die Frankenmetropole Nürnberg (Christkindlesmarkt, Historische Altstadt, Lorenz Kirche, Nürnberger Frauenkirche, Kaiserburg, Reichsparteitagsgebäude). Schauen Sie auch mal in Bamberg vorbei mit dem Weltkulturerbe Bamberg, Historische Altstadt, Alte Hofhaltung und Bamberger Dom). Neben Bergen bietet Bayern auch sehr schöne Seen: Chiemsee, Starnberger See, Tegernsee, Eibsee und der Königssee mit seinem berühmten ECHO). Mehr Informationen bietet das Freizeit & Urlaubsportal urlaubsverzeichnis-online.de  


mehr zu: Bayerisches Beamtengesetz
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-bayern.de © 2026