|
BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenver-sorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte ver-ständlich (auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Freistaat Bayern geeignet). BEHÖRDEN-ABO>>> hier bestellen ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen: Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beam-tinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuregeliung der amtsangemessen Alimen-tation >>>zur (Vor)Bestellung |
Zur Übersicht des Bayerischen Beamtengesetzes
Art. 121 Beamte und Beamtinnen des Landtags
(1) 1 Die Beamten und Beamtinnen des Landtags sind Beamte und Beamtinnen des Staates. 2 Sie werden von dem Präsidenten oder der Präsidentin des Landtags ernannt. 3 Zur Ernennung des Direktors oder der Direktorin und der Beamten und Beamtinnen von der Besoldungsgruppe A 16 an ist die Zustimmung des Präsidiums erforderlich.
(2) 1 Oberste Dienstbehörde der Beamten und Beamtinnen des Landtags ist der Präsident oder die Präsidentin des Landtags. 2 Er oder sie übt die Dienstaufsicht über die Beamten und Beamtinnen des Landtags aus.
(3) 1 § 12 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG ist nicht anzuwenden. 2 Die in Art. 40 Abs. 2 Satz 2 vorgesehene Zuständigkeit des Landespersonalausschusses nimmt das Präsidium des Landtags wahr.
(4) Abs. 1 bis 3 gelten auch für den Landesbeauftragten oder die Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Beamten und Beamtinnen der Geschäftsstelle; Art. 29 des Bayerischen Datenschutzgesetzes bleibt unberührt.
|
Urlaub, Reise und Freizeit zu den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. in Bayern Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeberin Bayern. Der Freistaat Bayern bietet eine beeindruckende Mischung aus klassischer Kultur und modernen Erlebnissen. Highlights sind Museen wie das Deutsche Museum bietet einen einmaligen Einblick in Kultur. Sehr beliebte Ausflugsziele sind zudem Top-Sehenswürdigkeiten in Bayern und der einmaligen Natur & Seen: Königssee/Obersee, Eibsee, Walchensee, Hintersee mit Zauberwald, Partnachklamm, Almbachklamm, Naturpark Altmühltal.Kultur & Geschichte: Schloss Neuschwanstein, Augsburger Puppenkiste, Fuggerei Augsburg, Würzburger Residenz, Regensburger Altstadt.Aktivitäten & Familie: Zugspitze, Deutsches Museum München, Legoland Deutschland, Freizeit-Land Geiselwind, Waldseilgarten Höllschlucht, Monte Kaolino. Deutsches Museum München: Einsatz von künstlicher Intelligenz in der „Future Box“ für interaktive Bildung und Erlebnisse.im Tourismus: Persönliche Führung und Planung von Besichtigungen. Wichtige Hinweise Fake-Angebote, hier ist Vorsicht geboten, da KI zur Erstellung von gefälschten Reiseangeboten genutzt werden kann.UNESCO-Status: Die Königsschlösser von Ludwig II. sind UNESCO-Weltkulturerbe.Für Familien sind der Märchenwald in Wolfratshausen oder der Wildpark Poing tolle Ausflugsziele. Die Therme Erding und das BMW Museum bieten Highlights in der Nähe von München.
Besonders lohnenswert ist München (mit den Sehenswürdigkeiten Marienplatz, Frauenkirche, Deutsches Museum, Englischer Garten, Schloss Nymphenburg). Viel zu bieten hat auch die Frankenmetropole Nürnberg (Christkindlesmarkt, Historische Altstadt, Lorenz Kirche, Nürnberger Frauenkirche, Kaiserburg, Reichsparteitagsgebäude). Schauen Sie auch mal in Bamberg vorbei mit dem Weltkulturerbe Bamberg, Historische Altstadt, Alte Hofhaltung und Bamberger Dom). Neben Bergen bietet Bayern auch sehr schöne Seen: Chiemsee, Starnberger See, Tegernsee, Eibsee und der Königssee mit seinem berühmten ECHO). Mehr Informationen bietet das Freizeit & Urlaubsportal urlaubsverzeichnis-online.de |