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Bayerisches Personalvertretungsgesetz (BayPVG)
Für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte im Freistaat Bayern gelten die Regelungen des Landespersonalvertretungsgesetzes. Eine aktuelle Fassung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes finden Sie hier:
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil Personalrat, Stufenvertretung, Gesamtpersonalrat, Personalversammlung
Erster Abschnitt Wahl und Zusammensetzung des Personalrats
Zweiter Abschnitt Amtszeit des Personalrats
Dritter Abschnitt Geschäftsführung des Personalrates, Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
Vierter Abschnitt Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
Fünter Abschnitt Personalversammlung
Sechster Abschnitt Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat
Dritter Teil Jugend- und Auszubildendenvertretung
Vierter Teil (aufgehoben)
Fünfter Teil Beteiligung der Personalvertretung
Erster Abschnitt Allgemeines
Zweiter Abschnitt Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung
Dritter Abschnitt Angelegenheiten, in denen der Personalrat zu beteiligen ist
Vierter Abschnitt Beteiligung der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrates
Sechster Teil Arbeitsgemeinsachft der Hauptpersonalräte
Siebter Teil Gerichtliche Entscheidungen
Achter Teil Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlußsachen
Erster Abschnitt Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und für den Bayerischen Rundfunk
Zweiter Abschnitt Vorschriften für die Behandlung von Verschlußsachen
Neunter Teil Strafvorschriften
Zehnter Teil Ergänzende Vorschriften
Elfter Teil Schlußvorschriften