Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Bayerisches Personalvertretungsgesetz (BayPVG) - Übersicht -

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenver-sorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte ver-ständlich (auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Freistaat Bayern geeignet). BEHÖRDEN-ABO>>> hier bestellen

ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen:

Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beam-tinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuregeliung der amtsangemessen Alimen-tation >>>zur (Vor)Bestellung 

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Bayerisches Personalvertretungsgesetz (BayPVG)

Für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte im Freistaat Bayern gelten die Regelungen des Landespersonalvertretungsgesetzes. Eine aktuelle Fassung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes finden Sie hier:

 

Erster Teil Allgemeine Vorschriften

Art. 1

Art. 2

Art. 3

Art. 4

Art. 5 

Art. 6 

Art. 7 

Art. 8 

Art. 9 

Art. 10

Art. 11 

Zweiter Teil Personalrat, Stufenvertretung, Gesamtpersonalrat, Personalversammlung

Erster Abschnitt Wahl und Zusammensetzung des Personalrats

Art. 12

Art. 13

Art. 14

Art. 15

Art. 16

Art. 17

Art. 18

Art. 19

Art. 20

Art. 21

Art. 22

Art. 23

Art. 24

Art. 25

Zweiter Abschnitt Amtszeit des Personalrats

Art. 26

Art. 27 

Art. 27a 

Art. 28

Art. 29

Art. 30

Art. 31

Dritter Abschnitt Geschäftsführung des Personalrates, Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

Art. 32

Art. 33

Art. 34

Art. 35

Art. 36

Art. 37

Art. 38

Art. 39

Art. 40

Art. 41

Art. 42

Art. 43

Art. 44

Art. 45 

Vierter Abschnitt Rechtsstellung der Personalratsmitglieder

Art. 46

Art. 47

Fünter Abschnitt Personalversammlung

Art. 48

Art. 49

Art. 50

Art. 51

Art. 52

Sechster Abschnitt Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat

Art. 53

Art. 53a

Art. 54

Art. 55

Art. 56

Dritter Teil Jugend- und Auszubildendenvertretung

Art. 57

Art. 58

Art. 59

Art. 60

Art. 61

Art. 62

Art. 63

Art. 64

Vierter Teil (aufgehoben)

Art. 65

Art. 66

Fünfter Teil Beteiligung der Personalvertretung

Erster Abschnitt Allgemeines

Art. 67

Art. 68

Art. 69

Zweiter Abschnitt Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung

Art. 70

Art. 70a

Art. 71

Art. 72

Art. 73

Art. 74

Dritter Abschnitt Angelegenheiten, in denen der Personalrat zu beteiligen ist

Art. 75

Art. 75a

Art. 76

Art. 77

Art. 78

Art. 79

Vierter Abschnitt Beteiligung der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrates

Art. 80

Sechster Teil Arbeitsgemeinsachft der Hauptpersonalräte

Art. 80a

Siebter Teil Gerichtliche Entscheidungen

Art. 81

Art. 82

Achter Teil Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlußsachen

Erster Abschnitt Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und für den Bayerischen Rundfunk

Art. 83

Art. 83a

Art. 83b

Art. 83c

Art. 84

Art. 85

Art. 86

Art. 86a

Art. 87

Zweiter Abschnitt Vorschriften für die Behandlung von Verschlußsachen

Art. 88

Neunter Teil Strafvorschriften

Art. 89

Zehnter Teil Ergänzende Vorschriften

Art. 90

Art. 91

Art. 92

Elfter Teil Schlußvorschriften

Art. 93

Art. 94

Art. 95

Art. 96

Art. 97 


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Highlights sind
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- Schloss Neuschwanstein
- der Königssee
- und die Altstadt von Rothenburg.

Museen wie das Deutsche Museum bietet einen einmaligen Einblick in Kultur.

Sehr beliebte Ausflugsziele sind zudem
- die Partnachklamm
- der Eibsee
- und der wunderschöne Brombachsee.

Top-Sehenswürdigkeiten in Bayern und der einmaligen Natur & Seen: Königssee/Obersee, Eibsee, Walchensee, Hintersee mit Zauberwald, Partnachklamm, Almbachklamm, Naturpark Altmühltal.Kultur & Geschichte: Schloss Neuschwanstein, Augsburger Puppenkiste, Fuggerei Augsburg, Würzburger Residenz, Regensburger Altstadt.Aktivitäten & Familie: Zugspitze, Deutsches Museum München, Legoland Deutschland, Freizeit-Land Geiselwind, Waldseilgarten Höllschlucht, Monte Kaolino.

Deutsches Museum München: Einsatz von künstlicher Intelligenz in der „Future Box“ für interaktive Bildung und Erlebnisse.im Tourismus: Persönliche Führung und Planung von Besichtigungen.

Wichtige Hinweise

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Besonders lohnenswert ist München (mit den Sehenswürdigkeiten Marienplatz, Frauenkirche, Deutsches Museum, Englischer Garten, Schloss Nymphenburg). Viel zu bieten hat auch die Frankenmetropole Nürnberg (Christkindlesmarkt, Historische Altstadt, Lorenz Kirche, Nürnberger Frauenkirche, Kaiserburg, Reichsparteitagsgebäude). Schauen Sie auch mal in Bamberg vorbei mit dem Weltkulturerbe Bamberg, Historische Altstadt, Alte Hofhaltung und Bamberger Dom). Neben Bergen bietet Bayern auch sehr schöne Seen: Chiemsee, Starnberger See, Tegernsee, Eibsee und der Königssee mit seinem berühmten ECHO). Mehr Informationen bietet das Freizeit & Urlaubsportal urlaubsverzeichnis-online.de  


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