Besoldung Bayern |
Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte"
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Das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" informiert auf 308 Seiten über das gesamte Beamtenrecht, u. a. Besoldung, Beamtenversorgung und Beihilfe, Nebentätigkeit, Reisekosten und Urlaub.
Durch die Föderalismusreform wurden wichtige Gesetzgebungskompetenzen für das Beamtenrecht – Besoldung, Laufbahnen und Versorgung – auf die Länder übertragen. Mit dem Beamten-Magazin können Sie sich über die "Neuordnung des Beamtenrechts" informieren und auf dem Laufenden bleiben. Für nur 19,50 Euro erhalten Sie 1 x monatlich das Beamten-Magazin und 1 x jährlich das Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte". >>>Zur Bestellung
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Link-TIPP's zu den Themen:
Beamte und Beamtenrecht: www.beamten-magazin.de I www.besoldung-online.de I www.beihilfe-online.de I www.beamtenversorgung-online.de I
Themen Reise, Geld und Urlaub: www.urlaubsverzeichnis-online.de I www.hotelverzeichnis-online.de I www.einkaufsvorteile.de I
Zur Übersicht der Laufbahnverordnung im Freistaat Bayern
§ 54 Feststellung der Befähigung
1 Die zuständige oberste Dienstbehörde stellt schriftlich fest, ob auf Grund der nach § 53 zu fordernden Nachweise die Laufbahnbefähigung erworben wurde. 2 Dabei legt sie den Zeitpunkt des Befähigungserwerbs und die Fachrichtung fest.