Laufbahnverordnung in Bayern: § 44 Anlage 1

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Anlage 1

(zu § 44)

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Gehobener Dienst 

Besondere Fachrichtung des gehobenen Dienstes (ohne
Schulen und Hochschulen)
                                   

Einschlägige Ausbildung
(Fachhochschulstudiengänge) mit Abschlußbezeichnung - 
Sonderregelungen nach § 44 ?Abs. 3
Satz 4 in Klammern -
1. Gartenbaulicher Dienst (ohne staatlichen Bereich, mit Ausnahme der Botanischen Gärten)  Diplom-Ingenieur (FH)
- Studiengang Gartenbau - 
2. Weinbaulicher Dienst  Diplom-Ingenieur (FH) - Studiengänge Weinbau und Kellerwirtschaft oder Getränketechnologie- 
3. Technischer Weinkontrolldienst Diplom-Ingenieur (FH) - Studiengänge Weinbau und Kellerwirtschaft oder Getränketechnologie - 

4. Milchwirtschaftlicher Dienst
oder Dienst als Lebensmitteltechnologe
 

Diplom-Ingenieur (FH) - Studiengang Lebensmitteltechnologie - 
5. Dienst in den Bereichen Sozialarbeit und Sozialpädagogik  Diplom-Sozialpädagoge (FH) Diplom-Sozialarbeiter (FH) (Die hauptberufliche Tätigkeit nach § 44 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 beträgt mindestens zwei Jahre nach Abschluß des Studiums oder Erwerb der staatlichen Anerkennung, wenn ein Bewerber ein vorgeschriebenes Studium von mindestens acht Semestern an einer Fachhochschule absolviert hat oder die staatliche Berufsanerkennung erhalten hat. Als hauptberufliche Tätigkeit gilt nur eine Beschäftigung als Sozialarbeiter im öffentlichen Dienst; eine gleichwertige Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes kann bis zu einem Jahr angerechnet werden.)  
6. Technischer Werkdienst (Betriebsdienst)  Diplom-Ingenieur (FH) - in dem jeweiligen Studiengang - 
7. Dienst als Chemiker  Diplom-Ingenieur (FH) - Studiengänge Chemie oder Technische Chemie- 
8. Dienst als Physiker  Diplom-Ingenieur (FH) - Studiengänge Physik oder Physikalische Technik - 
9. Bergverwaltungsdienst  Diplom-Ingenieur (FH) - Studiengänge Bergbau oder verwandte Studiengänge (Steine und Erden, Erdöl-, Tiefbohr-, Bergmaschinen-, Bergelektro- und Markscheidewesen) sowie die Studiengänge Maschinenbau und Elektrotechnik - 
10. Technischer Dienst im Bereich der Informationstechniken  Diplom-Ingenieur (FH) - Studiengänge Elektrotechnik oder Wirtschaftsingenieurwesen - Diplom-Informatiker (FH) - Studiengang Informatik - Diplom-Mathematiker (FH) - Studiengang Mathematik - Diplom-Wirtschaftsinformatiker - Studiengang Wirtschaftsinformatik - 
11. Technischer Futtermittelkontrolldienst  Diplom-Ingenieur (FH) - Studiengänge Landwirtschaft, Agrarwirtschaft, Lebensmitteltechnologie, Lebensmittelwirtschaft, Lebensmitteltechnik, Ernährungswissenschaft, Ernährungswirtschaft, Ernährungs- und Versorgungsmanagement - Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH) - Studiengänge Lebensmittelwirtschaft, Agrarwirtschaft, Agrarmarketing und Agrarmanagement - 

 


 

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