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Laufbahnverordnung in Bayern: § 75 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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Zur Übersicht der Laufbahnverordnung im Freistaat Bayern

§ 75 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(1) 1 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2009 in Kraft. 2 Abweichend von Satz 1 treten die §§ 21 bis 30 mit Wirkung vom 1. Oktober 2007 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 31. März 2009 tritt die Verordnung über die Laufbahnen der bayerischen Beamten (Laufbahnverordnung - LbV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 1996 (GVBl S. 99, ber. S. 220, BayRS 2030-2-1-2-F), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (GVBl S. 931), außer Kraft.



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