|
BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenver-sorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte ver-ständlich (auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Freistaat Bayern geeignet). BEHÖRDEN-ABO>>> hier bestellen ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen: Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beam-tinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuregeliung der amtsangemessen Alimen-tation >>>zur (Vor)Bestellung |
Zur Übersicht der Laufbahnverordnung im Freistaat Bayern
§ 68 Übernahme von Beamtinnen und Beamten und Wiedereinstellung früherer Beamtinnen und Beamter von Dienstherren innerhalb des Geltungsbereichs des Bayerischen Beamtengesetzes
(1) 1 Bei der Einstellung von Beamtinnen und Beamten von Dienstherren innerhalb des Geltungsbereichs des Bayerischen Beamtengesetzes kann von der vorgeschriebenen Probezeit abgesehen werden, wenn sie bereits in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit in einer Laufbahn derselben Laufbahngruppe berufen worden sind. 2 Die Probezeit gilt als abgeleistet, soweit sie nach dem Erwerb der Laufbahnbefähigung in der entsprechenden oder einer gleichwertigen Laufbahn zurückgelegt wurde. 3 Von einer erneuten Probezeit kann auch dann abgesehen werden, wenn eine Beamtin oder ein Beamter auf Lebenszeit die Befähigung für eine Laufbahn einer höheren Laufbahngruppe außerhalb des Aufstiegs erworben hat und in die neue Laufbahn übernommen wird. 4 Die Übertragung eines Amtes der neuen Laufbahn kann von einer höchstens einjährigen Bewährungszeit abhängig gemacht werden; während der Bewährungszeit bleibt die bisherige Rechtsstellung unverändert.
(2) 1 Bei der Übernahme von Beamtinnen und Beamten von Dienstherren innerhalb des Geltungsbereichs des Bayerischen Beamtengesetzes ist die Einstellung in einem höheren Amt als dem Eingangsamt zulässig, wenn die Übernahme in einem der letzten Dienststellung gleichwertigen Amt erfolgt. 2 Erfolgt die Übernahme in einem höheren Amt als dem bisherigen Amt, so sind die Vorschriften über Beförderungen anzuwenden.
(3) Abs. 1 und 2 sind bei der Wiedereinstellung früherer Beamtinnen und Beamter von Dienstherren innerhalb des Geltungsbereichs des Bayerischen Beamtengesetzes entsprechend anzuwenden.
|
Urlaub, Reise und Freizeit zu den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. in Bayern Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeberin Bayern. Der Freistaat Bayern bietet eine beeindruckende Mischung aus klassischer Kultur und modernen Erlebnissen. Highlights sind Museen wie das Deutsche Museum bietet einen einmaligen Einblick in Kultur. Sehr beliebte Ausflugsziele sind zudem Top-Sehenswürdigkeiten in Bayern und der einmaligen Natur & Seen: Königssee/Obersee, Eibsee, Walchensee, Hintersee mit Zauberwald, Partnachklamm, Almbachklamm, Naturpark Altmühltal.Kultur & Geschichte: Schloss Neuschwanstein, Augsburger Puppenkiste, Fuggerei Augsburg, Würzburger Residenz, Regensburger Altstadt.Aktivitäten & Familie: Zugspitze, Deutsches Museum München, Legoland Deutschland, Freizeit-Land Geiselwind, Waldseilgarten Höllschlucht, Monte Kaolino. Deutsches Museum München: Einsatz von künstlicher Intelligenz in der „Future Box“ für interaktive Bildung und Erlebnisse.im Tourismus: Persönliche Führung und Planung von Besichtigungen. Wichtige Hinweise Fake-Angebote, hier ist Vorsicht geboten, da KI zur Erstellung von gefälschten Reiseangeboten genutzt werden kann.UNESCO-Status: Die Königsschlösser von Ludwig II. sind UNESCO-Weltkulturerbe.Für Familien sind der Märchenwald in Wolfratshausen oder der Wildpark Poing tolle Ausflugsziele. Die Therme Erding und das BMW Museum bieten Highlights in der Nähe von München.
Besonders lohnenswert ist München (mit den Sehenswürdigkeiten Marienplatz, Frauenkirche, Deutsches Museum, Englischer Garten, Schloss Nymphenburg). Viel zu bieten hat auch die Frankenmetropole Nürnberg (Christkindlesmarkt, Historische Altstadt, Lorenz Kirche, Nürnberger Frauenkirche, Kaiserburg, Reichsparteitagsgebäude). Schauen Sie auch mal in Bamberg vorbei mit dem Weltkulturerbe Bamberg, Historische Altstadt, Alte Hofhaltung und Bamberger Dom). Neben Bergen bietet Bayern auch sehr schöne Seen: Chiemsee, Starnberger See, Tegernsee, Eibsee und der Königssee mit seinem berühmten ECHO). Mehr Informationen bietet das Freizeit & Urlaubsportal urlaubsverzeichnis-online.de |